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# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Tawil Media

Sitz: Göppingen, Gartenstr. 28, 73033  
Rechtsform: Einzelunternehmen  
Vertretungsberechtigt: M.saleh Tawil, Shadi Tawil

1. Geltungsbereich

1.1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch Tawil Media an seine Kunden fest. Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Tawil Media und seinen Kunden. Zu den Kunden zählen sowohl Unternehmer als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen, Privatpersonen und Verbraucher, unabhängig von der Art der in Anspruch genommenen Dienstleistungen oder Produkte.

Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die AGB gelten als vereinbart, sobald der Kunde die Dienstleistung von Tawil Media in Anspruch nimmt oder einen Vertrag mit Tawil Media schließt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Tawil Media ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.2 Leistungsumfang und Anerkennung der AGB

Tawil Media spezialisiert sich auf die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Social Media Marketing, Management, Beratung sowie Fotografie und Videografie. Die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der hier dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Tawil Media hat ihrer Geltung im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Eine solche Zustimmung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Fall, dass Tawil Media in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen der Schriftform.

2. Dienstleistungen

2.1 Umfang der Dienstleistungen

Tawil Media bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Social Media Marketing, Management, Beratung, Fotografie und Videografie an. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Kunden und wird im Rahmen der Auftragsklärung präzisiert. Tawil Media verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der aktuellen Best Practices in den jeweiligen Fachgebieten zu erbringen.

Die spezifischen Leistungen und Ziele, sowie alle wesentlichen Bedingungen der Dienstleistungserbringung, einschließlich Zeitrahmen, Umfang der Leistungen und Honorierung, werden im Vorfeld in einem Dienstleistungsvertrag oder in einer separaten Leistungsbeschreibung festgelegt. Dieser Vertrag bzw. diese Leistungsbeschreibung ist integraler Bestandteil der zwischen Tawil Media und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung und unterliegt den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2 Qualität der Dienstleistungserbringung

Tawil Media verpflichtet sich, alle Dienstleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt, Kompetenz und Professionalität auszuführen. Dies beinhaltet die Einhaltung anerkannter Standards und Praktiken innerhalb der jeweiligen Branchen, für die die Dienstleistungen erbracht werden, sowie die kontinuierliche Beachtung der sich wandelnden Marktanforderungen und Technologien.

2.3 Beginn der Dienstleistungserbringung

Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch Tawil Media setzt den vollständigen Eingang der vereinbarten Zahlungen sowie die Bereitstellung aller vom Kunden zu liefernden notwendigen Informationen und Materialien voraus. Der Beginn der Dienstleistungserbringung erfolgt erst nach Erfüllung dieser Bedingungen. Tawil Media wird den Kunden über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Beginns der Dienstleistungserbringung informieren, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Mitwirkungspflichten des Kunden

Für die erfolgreiche Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen ist die aktive Mitwirkung des Kunden unerlässlich. Der Kunde verpflichtet sich daher, alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge zeitnah und in der von Tawil Media benötigten Form zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Inhalten, Bildmaterial, spezifischen Daten oder Zugriffsberechtigungen, die für die Ausführung der Dienstleistungen notwendig sind.

Die Verantwortung des Kunden umfasst ebenfalls die zeitnahe Rückmeldung zu Anfragen, Entwürfen oder Dokumentationen, die Tawil Media im Rahmen der Dienstleistungserbringung vorlegt. Die effektive und effiziente Zusammenarbeit zwischen Tawil Media und dem Kunden ist entscheidend für die Qualität und den Erfolg der zu erbringenden Leistungen.

Sollte die Mitwirkung des Kunden unzureichend sein und dadurch die Durchführung der Dienstleistungen beeinträchtigt werden, wird Tawil Media den Kunden auf diese Situation hinweisen. Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, die durch fehlende, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Informationen oder Materialien des Kunden entstehen, können zu Anpassungen des vereinbarten Zeitplans und/oder zusätzlichen Kosten führen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3.2 Vergütungspflicht bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten

Sollte der Kunde seinen in Abschnitt 3.1 definierten Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, bleibt seine Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die von Tawil Media angebotenen und potenziell durch die mangelnde Mitwirkung beeinträchtigten Dienstleistungen unberührt. Dies gilt auch, wenn Tawil Media aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Kunden nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen wie vereinbart zu erbringen oder wenn dadurch Verzögerungen in der Erbringung der Dienstleistungen entstehen.

Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Nichterfüllung seiner Mitwirkungspflichten keine Auswirkungen auf seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen hat und Tawil Media berechtigt ist, die vollständige Vergütung für die vereinbarten Leistungen zu fordern, unabhängig vom Stand der Dienstleistungserbringung.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1 Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Vertrages zwischen dem Kunden und Tawil Media wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und dem Umfang der vereinbarten Dienstleistung. Die spezifischen Details zur Vertragslaufzeit, einschließlich Beginn und voraussichtliches Ende der Dienstleistung, werden im Dienstleistungsvertrag oder in einer separaten Vereinbarung, die als Teil des Gesamtvertrages gilt, präzise definiert.

Jede Partei verpflichtet sich, die vereinbarten Termine und Fristen einzuhalten. Änderungen der Vertragslaufzeit bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

4.2 Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung dieses Vertrags ist unter Einhaltung der individuell vereinbarten Kündigungsfristen und -bedingungen möglich. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei sowohl ein postalisch versandter Brief als auch eine E-Mail als schriftliche Form anerkannt werden. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie von der anderen Partei empfangen wurde. Die Parteien sind angehalten, den Empfang der Kündigungsnachricht zu bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Kunden und Tawil Media wird empfohlen, bei der Kündigung per E-Mail die Betreffzeile entsprechend zu kennzeichnen und eine Lesebestätigung anzufordern, um den Eingang der Kündigung zu dokumentieren.

4.3 Außerordentliche Kündigung durch Tawil Media

Tawil Media behält sich das Recht vor, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen, falls die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen objektiv unmöglich wird. Eine solche Unmöglichkeit kann durch unvorhergesehene Umstände eintreten, die außerhalb der Kontrolle von Tawil Media liegen und die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten dauerhaft verhindern.

In einem solchen Fall wird Tawil Media den Kunden unverzüglich über die Unmöglichkeit der Leistungserbringung informieren und die Gründe für die außerordentliche Kündigung darlegen. Bereits erbrachte Leistungen, die im Rahmen des Vertrages bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet wurden, bleiben von der Kündigung unberührt und sind vom Kunden zu vergüten. Tawil Media wird sich bemühen, bereits geleistete Vorauszahlungen für nicht erbrachte Dienste anteilig zurückzuerstatten, sofern dies möglich und angemessen ist.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütung

Die Vergütung für die von Tawil Media erbrachten Dienstleistungen basiert auf den mit dem Kunden individuell vereinbarten Preisen. Die festgelegten Beträge sind netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu entrichten. Die Zahlung wird mit der Erstellung und Zustellung der Rechnung an den Kunden fällig. Die Rechnung weist alle relevanten Details aus, einschließlich der vereinbarten Preise, der beschriebenen Dienstleistungen und des Fälligkeitsdatums.

Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten. Sollte keine spezifische Frist angegeben sein, sind Zahlungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5.2 Zahlungsfrist

Sofern zwischen Tawil Media und dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Zahlungsfrist für Rechnungen standardmäßig 14 Tage ab dem Datum der Rechnungsausstellung. Die Zahlung ist somit innerhalb dieses Zeitraums vollständig und ohne Abzüge zu leisten.

Tawil Media weist darauf hin, dass bei Überschreitung der Zahlungsfrist automatisch Verzugszinsen anfallen können, die sich nach den gesetzlichen Vorschriften richten. Darüber hinaus behält sich Tawil Media das Recht vor, bei Zahlungsverzug angemessene Mahngebühren zu erheben und die Dienstleistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung zu pausieren oder einzustellen.

5.3 Zahlungsmethoden

Zahlungen für die Dienstleistungen von Tawil Media können nach Wahl des Kunden per Banküberweisung oder mittels SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Andere Zahlungsmethoden sind nach individueller Vereinbarung zwischen Tawil Media und dem Kunden möglich. Bei Auswahl des SEPA-Lastschriftmandats erteilt der Kunde Tawil Media die Genehmigung, die fälligen Beträge direkt vom angegebenen Bankkonto des Kunden einzuziehen.

Kunden, die das SEPA-Lastschriftverfahren wählen, verpflichten sich, für ausreichende Deckung des Kontos zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu sorgen. Im Falle von Rücklastschriften aufgrund unzureichender Kontodeckung oder falsch übermittelter Kontodaten behält sich Tawil Media das Recht vor, dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Für alle Zahlungen gilt, dass diese als geleistet angesehen werden, sobald der entsprechende Betrag auf dem Konto von Tawil Media gutgeschrieben wurde.

5.4 Im Falle des Zahlungsverzugs ist Tawil Media berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. Zusätzlich wird bei Zahlungsverzug ein Verzugszins berechnet. Für Verträge, die eine Verbraucherin oder einen Verbraucher betreffen, beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Geschäften zwischen Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Diese Zinssätze gelten ab dem Tag, an dem die Zahlung fällig wurde.

Darüber hinaus ist Tawil Media berechtigt, für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs eine angemessene Mahngebühr zu erheben, sofern dies im Verzugsschreiben angekündigt wird. Die Höhe der Mahngebühr wird auf maximal 5 Euro pro Mahnung festgelegt, es sei denn, es wird ein höherer Schaden nachgewiesen.

Sollte es zur Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens oder Rechtsbeistands kommen, um ausstehende Forderungen einzuziehen, werden dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten, soweit gesetzlich zulässig, in Rechnung gestellt, sofern der Kunde sich im Verzug befindet.

Kunden wird dringend empfohlen, offene Rechnungen fristgerecht zu begleichen, um zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Bei Fragen oder Problemen bezüglich der Zahlung wird der Kunde gebeten, sich umgehend mit Tawil Media in Verbindung zu setzen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

6. Haftung und Schadensersatz

6.1 Haftungsbeschränkung

Tawil Media haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Dies umfasst Handlungen und Unterlassungen von Tawil Media, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

6.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit

Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist die Haftung von Tawil Media auf die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beschränkt. Darüber hinaus haftet Tawil Media bei einfacher Fahrlässigkeit nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

7. Datenschutz und Datensicherheit

7.1 Datenschutz und Datensicherheit

Tawil Media verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten der Kunden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allen weiteren relevanten Datenschutzgesetzen zu behandeln. Dies umfasst die Verpflichtung zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.

Tawil Media erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zu dem Zweck, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, die Vertragsbeziehung zu verwalten und zu pflegen sowie um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Kunden haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit, jeweils im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Informationen zu den Rechten der Betroffenen, sind in der Datenschutzerklärung von Tawil Media zu finden.

7.2 Haftungsausschluss für Datensicherheitslücken

Tawil Media haftet nicht für Sicherheitslücken und den Verlust von Daten bei der Übertragung über das Internet, soweit diese Sicherheitslücken außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen und nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Tawil Media, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Trotz höchster Sorgfalt bei der Auswahl und Anwendung der verwendeten Übertragungstechnologien sowie der Implementierung empfohlener Schutzmaßnahmen kann die vollständige Sicherheit der Datenübertragung über das Internet nicht garantiert werden. Kunden werden daher darauf hingewiesen, sensible Informationen möglichst über sichere Kanäle zu übermitteln.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1 Eigentum an gewerblichen Schutzrechten

Sämtliche gewerblichen Schutzrechte, insbesondere die Urheberrechte, an den von Tawil Media im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf erstellte Inhalte, Konzepte, Designs, Fotografien und Videomaterial, verbleiben bei Tawil Media. Dies umfasst sowohl die Rechte an fertigen Werken als auch an Entwürfen, Rohmaterialien und vorläufigen Versionen.

Der Kunde erhält eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder Bearbeitung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tawil Media.

Tawil Media gewährleistet, dass die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die einer solchen Nutzung entgegenstehen könnten. Sollten dennoch Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden, verpflichtet sich Tawil Media, den Kunden nach Wahl von Tawil Media entweder eine Lizenz zur weiteren Nutzung zu beschaffen, das betreffende Werk so zu ändern, dass das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird, oder das Werk zurückzunehmen und dem Kunden die hierfür gezahlten Entgelte (abzüglich eines Betrags für die bereits erfolgte Nutzung) zu erstatten.

8.2 Nutzungsrechte an erbrachten Leistungen

Die Übertragung von Nutzungsrechten an den im Rahmen des Vertrages von Tawil Media erbrachten Leistungen an den Kunden erfolgt ausschließlich in dem Umfang, wie es zwischen Tawil Media und dem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dies betrifft alle Formen der Nutzung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung und Umgestaltung.

Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung erwirbt der Kunde keine weiterführenden Rechte an den erbrachten Leistungen. Die vereinbarten Nutzungsrechte werden dem Kunden unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung für die erbrachten Leistungen eingeräumt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Tawil Media.

Jede Nutzung der erbrachten Leistungen über den vereinbarten Rahmen hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Zustimmung von Tawil Media. Tawil Media behält sich vor, bei unautorisierten Nutzungen rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

9. Vertraulichkeit

9.1 Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen, die zwischen Tawil Media und dem Kunden im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen ausgetauscht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische, kommerzielle, finanzielle und betriebliche Daten, Pläne, Strategien und Dokumentationen, sind als vertraulich zu behandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht.

Beide Parteien verpflichten sich, diese Informationen nur für den Zweck der Durchführung des Vertrags zu verwenden und sie nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise Dritten zugänglich zu machen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

Ausnahmen von dieser Verpflichtung bestehen nur, wenn die Weitergabe der Informationen an Dritte für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages notwendig ist, durch gesetzliche Vorschriften gefordert wird oder die Informationen öffentlich bekannt sind, ohne dass eine Vertragspartei hierfür verantwortlich ist.

Jede Partei trifft angemessene Maßnahmen, um die Vertraulichkeit dieser Informationen zu gewährleisten und den Zugang durch unbefugte Dritte zu verhindern.

9.2 Weitergabe vertraulicher Informationen

Die Weitergabe von im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Tawil Media und dem Kunden erhaltenen vertraulichen Informationen an Dritte ist ausschließlich mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien gestattet. Tawil Media verpflichtet sich hiermit, sämtliche vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen nicht für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Kunde erteilt hierfür eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung.

Diese Verpflichtung gilt sowohl während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur dann zulässig, wenn die Weitergabe der Informationen:

  • zur Erfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber dem Kunden notwendig ist,

  • aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder behördlicher Anordnungen erforderlich wird, oder

  • wenn die betreffenden Informationen bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf ein Verschulden von Tawil Media zurückzuführen ist.

In jedem Fall, in dem Tawil Media gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, vertrauliche Informationen offenzulegen, wird Tawil Media den Kunden vorab informieren und angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Umfang der Offenlegung auf das erforderliche Minimum zu beschränken.

10. Änderungen der AGB

10.1 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Tawil Media behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu ergänzen. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt, indem sie auf der Website von Tawil Media veröffentlicht oder auf anderem Wege, zum Beispiel per E-Mail, direkt an den Kunden kommuniziert werden.

Die Änderungen gelten als akzeptiert und rechtswirksam, wenn der Kunde den Dienstleistungen von Tawil Media nach Veröffentlichung oder Mitteilung der geänderten AGB weiterhin in Anspruch nimmt, ohne innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der in der Mitteilung über die Änderungen spezifiziert wird, jedoch mindestens 30 Tage beträgt, Widerspruch gegen die neuen AGB einzulegen.

Falls der Kunde den geänderten Bedingungen nicht zustimmt, hat er das Recht, den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen zu kündigen. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach Ablauf der Widerspruchsfrist gilt als Zustimmung zu den neuen AGB.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

11.1 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Tawil Media aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Jegliche Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Abtretung von Ansprüchen

Sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber Tawil Media dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Tawil Media nicht an Dritte abgetreten oder übertragen werden. Diese Klausel dient dazu, sicherzustellen, dass jegliche Abtretung von Ansprüchen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den Bestimmungen dieses Vertrags erfolgt.

Die schriftliche Zustimmung von Tawil Media zur Abtretung von Ansprüchen ist notwendig, um die Transparenz und Integrität der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien aufrechtzuerhalten. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Tawil Media wird jede versuchte Abtretung von Ansprüchen als unwirksam betrachtet und hat keine rechtliche Bindungswirkung.

Tawil Media behält sich das Recht vor, im Falle einer beabsichtigten Abtretung von Ansprüchen die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit dieser Abtretung zu prüfen und diese gegebenenfalls abzulehnen. Diese Bestimmung zielt darauf ab, die Interessen und Verpflichtungen beider Vertragsparteien zu schützen und sicherzustellen, dass Ansprüche nur in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen und den anwendbaren Gesetzen übertragen werden.

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

12.1 Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich seiner Gültigkeit, Auslegung oder Durchführung, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Göppingen vereinbart. Dies bedeutet, dass alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, vor den zuständigen Gerichten in Göppingen verhandelt werden müssen.

Die Festlegung eines ausschließlichen Gerichtsstands dient der Klarheit und Rechtssicherheit, um potenzielle Rechtsstreitigkeiten effizient und fair zu klären. Dieser Gerichtsstand findet Anwendung, unabhängig von etwaigen gesetzlichen Vorschriften zur internationalen Zuständigkeit.

12.2 Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Fragen zur Auslegung, Gültigkeit, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrags werden gemäß den Gesetzen und Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland beurteilt.

Die Wahl des deutschen Rechts soll die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien klar und eindeutig regeln und sicherstellen, dass sämtliche Aspekte dieses Vertrags im Einklang mit den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland stehen. Etwaige Konflikte oder Unsicherheiten bezüglich der Anwendung und Auslegung dieses Vertrags unterliegen daher den deutschen Rechtsnormen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des gesamten Vertrags.

Die Salvatorische Klausel dient dazu, sicherzustellen, dass selbst im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser AGB die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang gültig bleiben. Die Ersatzklausel soll sicherstellen, dass der ursprüngliche Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich aufrecht erhalten wird und dass der Vertrag weiterhin rechtlich wirksam bleibt.

13.2 Schriftform und Änderungen des Vertrages

Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, um gültig zu sein. Dies schließt sowohl Vertragsänderungen als auch Änderungen dieser Schriftformklausel ein. Die Schriftform wird gewahrt durch die Unterzeichnung dieses Vertrages von den bevollmächtigten Vertretern beider Vertragsparteien oder durch den Austausch schriftlicher Dokumente, die von den bevollmächtigten Vertretern beider Vertragsparteien unterzeichnet wurden.

Die Schriftformklausel dient dazu, Klarheit und Rechtssicherheit bei Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sicherzustellen. Jegliche mündlichen Vereinbarungen oder informelle Kommunikationen haben keine rechtliche Bindungswirkung. Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und von den bevollmächtigten Vertretern beider Vertragsparteien unterzeichnet werden oder schriftlich von beiden Parteien bestätigt werden.

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Datum der letzten Aktualisierung: 18,01,2024

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